Aufenthalt
Der Tag, an dem Sie gehen
Die Zeiten, in denen Krankenhäuser mit Tagespflegesätzen wirtschaften mussten, gehören der Vergangenheit an. Heute wird nach Fallpauschalen abgerechnet und niemand muss befürchten, mehr Zeit im Krankenhaus zu verbringen, als medizinisch erforderlich ist. Bei uns wird entlassen, wenn es die Sachlage zulässt, also an jedem Tag und zu jeder Tageszeit, auch nachmittags.
Denken Sie an die Formalitäten
Auch die Entlassung muss organisiert sein. Bedenken Sie bitte, dass Formalien während der Bürozeiten erledigt werden müssen und dass deponierte Wertsachen nur zu bestimmten Zeiten zurückgegeben werden können. Die Telefonkarte kann jederzeit am Automaten einlöst werden.
Zu den Formalitäten gehört die Verpflichtung des Krankenhauses, die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung einzuziehen. Diese Zuzahlung können Sie vor Ihrer Entlassung im Aufnahmebüro entrichten. Der Betrag fließt nicht dem Krankenhaus zu, sondern wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Zur Entlassung erhalten Sie darüber hinaus auf der Station einen Kurzbrief für Ihren behandelnden Arzt. Der ausführliche Bericht geht auf dem Postweg an Ihren Hausarzt.
